- nichtproportionale Rückversicherung
- 1. Begriff: In Abgrenzung zur ⇡ proportionalen Rückversicherung werden in der n.R. die Prämien und Schäden aus dem versicherten Risiko nicht im gleichen Verhältnis zwischen dem Erst- und dem Rückversicherungsunternehmen aufgeteilt. Die Rückversicherungsprämie wird frei ausgehandelt – die Aufteilung der versicherten Schäden erfolgt nach festen Regeln. Zur n.R. gehören die Einzelschadenexzedentenrückversicherung, die Kumulschadenexzedentenrückversicherung, die Höchstschadenrückversicherung und die Jahresschadenexzedentenversicherung.- 2. Formen: a) Einzelschadenexzedentenrückversicherung: Das Erstversicherungsunternehmen behält von jedem Einzelschaden aus einzelnen erstversicherten Risiken einen bestimmten Betrag für eigene Rechnung („Priorität“). Darüber hinaus greift die Haftstrecke des Rückversicherungsunternehmens. Die Haftstrecke kann gegenüber der Priorität um ein Mehrfaches ausgedehnt sein. Ein über die Haftstrecke hinausgehender Betrag fällt wieder auf das Erstversicherungsunternehmen zurück.- b) Kumulschadenexzedentenrückversicherung: Diese Vertragsform entspricht von der Funktionsweise her der Einzelschadenexzedentenrückversicherung. Der einzige, aber wesentliche Unterschied ist die Bezugsgröße von Priorität und Haftstrecke. Statt auf die Einzelschäden aus einzelnen Risiken sind diese auf Gesamtschäden aus mehreren oder vielen versicherten Risiken bezogen, die aus einzelnen sachlich, räumlich und zeitlich als Rückversicherungsfall definierten (Kumul-)Schadenereignissen entstehen, z.B. aus Strum oder Überschwemmung (Kumulrisiko). Vereinbarungsgemäß kann sich die Rückversicherung auch auf erstversicherte Schäden in verschiedenen Versicherungs(teil)beständen erstrecken, die durch dasselbe Schadenereignis ausgelöst werden.- c) Höchstschadenrückversicherung: Hier wird der größte oder werden die n größten versicherten Einzelschäden eines Geschäftsjahres aus den in Rückdeckung gegebenen Risiken in voller Höhe vom Rückversicherungsunternehmen übernommen.- d) Jahresschadenexzedentenrückversicherung (auch Stop-Loss-Rückversicherung): Bietet den umfassendsten Risikoschutz. Die Funktionsweise entspricht wiederum der der Einzelschadenexzedentenrückversicherung. Anders als dort ist aber die Bezugsgröße von Priorität und Haftstrecke festgelegt. Letztere stellt meist auf die Bruttoschadenquote des rückversicherten Bestands ab, also auf das Verhältnis der versicherten Schäden zu den Prämien (beides brutto) innerhalb eines Geschäftjahrs. Liegt die Bruttoschadenquote oberhalb der Priorität, aber noch innerhalb der Haftstrecke, übernimmt sie das Rückversicherungsunternehmen. Übersteigt die Bruttoschadenquote die Haftstrecke, fällt der entsprechende Teil der dafür verantwortlichen Schäden wieder auf das Erstversicherungsunternehmen zurück.- Vgl. auch ⇡ Proportionale Rückversicherung, ⇡ Rückversicherung.
Lexikon der Economics. 2013.